Vorrang

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Bedingungen sind nur wirksam wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

Preise - Mindestbestellwert - Zahlung - Inkasso - Gültigkeit

Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt € 250.-. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen - schriftlich
fixiert - getroffen wurden, gelten die Preise und AGB`s unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist
berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und die Lieferung an den
Kunden mehr als 3 Monate verstrichen sind.

Termine und Gästezahl

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht,
räumt uns der Kunde eine Toleranz von 45 Minuten ein.
Der Kunde ist verpflichtet die Gästezahl 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn incl. Musikern, Küchen- und Servicepersonal
telefonisch oder per e-mail bekannt zu geben. Bei eventuellen Abweichungen wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.

Stornierung

Bei der Stornierung von bereit erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir
14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50%
4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75%
2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90% des Auftrages
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragwertes in Rechnung zu stellen.

Änderungen

Geringfügige Änderungen in unserem Büffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

Transportkosten und Haftung

Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/ Mobiliar beträgt bis 30 km von Mannheim
EUR 30,00. Wir behalten uns vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.

Mängel

Bitte überprüfen Sie die Ware bei der Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese sofort an. Sollte keine Beanstandung
der Ware nach dem Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.

Schadensersatzpflicht

Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Schadens nachgewiesen werden kann.
Gibt der Kunde Mietgegenstände nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner muss der
Mieter den Mietzins für die Mietgegenstände so lange tragen, bis die beschädigten Mietgegenstände wiederhergestellt sind
oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.

Mietzins - Mieteinheit - Übergabe/Rückgabe

Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage
(Lieferung und Rückgabe) gelten jeweils als ganze Tage. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch,
sind wir berechtigt eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die
Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

Verwendungszweck

Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, verpflichtet den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle
Risiken zu versichern und uns sofort zu informieren, wenn der Gegenstand beschädigt oder reparaturbedürftig ist.

Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im Kostenvoranschlag angegebenen Rechnungssumme. Sollte die tatsächliche
Rechnungssumme vom Kostenvoranschlag in seiner Höhe abweichen und diese Abweichung in der Person bzw. im Willen des
Kunden begründet sein, so schuldet der Kunde die Zahlung des geänderten Rechnungsbetrages in voller Höhe.
Peters Partyservice, Herr Schmidt, ist berechtigt, eine Anzahlung auf die zu erwartenden Kosten zu erheben.
Der Kunde verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung seiner Schuld nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

Mahnung

Für jede Mahnung wird eine Gebühr von EUR 5,00 erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz,
mindestens aber 6% p.a.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung, Übergabe und Zahlung ist Mannheim. Gerichtsstand ist Mannheim